Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeines
2. Vertragsschluss
3. Widerrufsbelehrung
4.
4.1 Mietzeit
4.2 Mietbeginn
4.3 Lieferung der Mietgegenstände durch Vermieter
4.4 Mietende
4.5 Abholung durch Spedition+ Freimeldung
4.6 Rückgabe
4.7 Mietlaufzeitverlängerungen
4.8 verspätete Rückgabe
4.9 Betriebsschließzeiten
5. Preise
6. Geschäftszeiten
7. Extra-Gebühren
7.1 Montage, Demontage durch den Vermieter + Wartzeiten während Geschäftszeiten
7.2 Zuschläge außerhalb Geschäftszeiten Mo-Fr
7.3 Zuschläge außerhalb Geschäftszeiten Samstag
7.4 Zuschläge außerhalb Geschäftszeiten Sonntag
7.5 zusätzliche Fahrten durch den Vermieter
8. Zahlungsbedingungen
9. Zahlungsart
10. Pflichten des Mieters
11. Haftung des Mieters
12. Gewährleistung, Haftung und Haftungsbegrenzung des Vermieters
13. Gebrauch der Mietsache, Eigentumsvorbehalt
14. Kündigung aus wichtigem Grund
15. Datenschutz
16. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
17. Allgemeine Bestimmungen


1. Allgemeines
1.1 Die rollgeruest-mieten-berlin.de (nachfolgend Vermieter), Inhaber: Marco Deutschmann, führt die ihm erteilten Aufträge nach den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.2 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Mieter gegenüber dem Vermieter abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

2. Vertragsschluss
2.1 Alle Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Der Vertrag kommt zustande, indem der Mieter das Angebot bzw. die Auftragsbestätigung (nachfolgend „Auftragserteilung“) des Vermieters unterschreibt und an den Vermieter zurücksendet, spätestens jedoch mit Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter.
Der Vermieter ist nur eine Woche an sein Angebot gebunden.
2.3 Die Auftragserteilung durch den Mieter, sowie die Auftragsbestätigung des Vermieters bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündlich oder telefonisch erteilte Auskünfte sind nicht verbindlich.


3. Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

rollgeruest-mieten-berlin.de
Inh.: Marco Deutschmann
Buchenweg 1
23847 Kastorf
Fax: 04501 – 828 369
E-Mail: kundenservice@rollgeruest-mieten-berlin.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Mietgegenstände wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Mietgegenstände zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Mietgegenstände unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns

rollgeruest-mieten-berlin.de
Inh.: Marco Deutschmann
Buchenweg 1
23847 Kastorf

zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Mietgegenstände vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Mietgegenstände in Höhe von XXX €.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Mietgegenstände nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Mietgegenstände nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung


4.
4.1 Mietzeit
Die Mietzeit wird nach angefangenen Wochen berechnet. Eine Woche besteht aus 7 Tagen. Es zählen auch angebrochene Wochen.
4.2 Mietbeginn
Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe des Vertragsgegenstandes durch den Vermieter bzw. dessen bevollmächtigen Personen wie Mitarbeiter, Spediteure/Transportdienste etc. an den Mieter.
Bei der Entgegennahme der Mietgegenstände durch den Mieter, hat der Mieter diese auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Für den Fall, dass Beschädigungen der Lieferung vorliegen, ist der Mieter verpflichtet, diese noch bei Übergabe dem Spediteur/Transportunternehmen gegenüber anzuzeigen. Mängel hat er dem Vermieter ebenfalls unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
4.3 Lieferung der Mietgegenstände durch Vermieter
Die Lieferung der Mietgegenstände erfolgt innerhalb der Geschäftszeiten. Die Geschäftszeiten ergeben sich aus Punkt 6 dieser AGB. Bei Tätigwerden des Vermieters außerhalb der Geschäftszeiten, die der Mieter zu vertreten hat, gelten die Bestimmungen unter Punkt 7 dieser AGB.
4.4 Mietende
Die Mietzeit endet mit dem Tag der Rückgabe des Vertragsgegenstandes durch den Mieter an die Spedition/Transportdienst/Mietstation.
Bei der Entgegennahme der Mietgegenstände des Vermieters durch das Speditionsunternehmen erfolgt durch den Vermieter eine Kontrolle nach Vollzähligkeit und Unversehrtheit der Mietgegenstände.
4.5 Abholung durch Spedition+ Freimeldung
Nach Beendigung einer Anmietung müssen die Mietgegenstände mindestens 24 Stunden werktags vor dem gewünschten Abholtermin freigemeldet (Freimeldung) werden. Dafür muss der Mieter in schriftlicher Form (E-Mail/Fax) den gewünschten Abholtermin gegenüber dem Vermieter anzeigen. Erst wenn der Vermieter den Abholtermin schriftlich bestätigt, ist die Freimeldung formell erfolgt. Mündliche Freimeldungen haben keine Gültigkeit.
4.6 Rückgabe
Die Rückgabe der Mietgegenstände erfolgt, indem der Mieter diese entsprechend der Vorgaben des Vermieters im sauberen, geordneten und transportfähigen Zustand dem Speditionsunternehmen/Transportdienst übergibt. Werden die Mietgegenstände nicht im vereinbarten Zustand und entsprechend der Vorgaben des Vermieters zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter die Kosten der Wiederherstellung des vereinbarten Zustandes (Ersatzansprüche) zu entrichten. Im Falle von Verschmutzungen werden dem Mieter Reinigungsgebühren berechnet. Die Berechnung erfolgt immer pro Gerüsthöhenmeter.
Es werden 3 Verschmutzungsgrade unterschieden:
1.: lose Akkumulationen wie z.B. Feinstaub/Sedimente/Substrate etc.
(mit leichtem Wasserstrahl ablösbar)
Kosten: brutto 5,00 EUR (4,20 € zzgl. 0,80 € UmSt) je Gerüstmeter
2.: leicht lösbare Stoffe wie z.B. Leim- und Kreidefarben auf Wasserbasis/ auch
leichte Gipsputze etc.
(mechanisch mit Spachtel und Hochdruckreiniger leicht ablösbar)
Kosten: brutto 15,00 EUR (12,61 € zzgl. 2,39 € UmSt) je Gerüstmeter
3.: schwer oder gar nicht lösbare Stoffe wie z.B. Hartputze, jegliche Dispersions- oder
Fassadenfarben, Lacke, bitumenartige Stoffe, Klebstoffe, gummi- oder silikonartige Stoffe, Einwirkungen durch z.B. Sandstrahlarbeiten (Mattierungen), oder andere hier nicht erwähnte Oberflächenveränderungen der Gerüst-komponenten durch physikalisches oder chemisches Einwirken etc.
Kosten: brutto 55,00 EUR (46,22 € zzgl. 8,78 € UmSt) je Gerüstmeter
4.7 Mietlaufzeitverlängerungen
Mietlaufzeitverlängerungen der einst vereinbarten Laufzeit müssen vom Mieter angemeldet und vom Vermieter schriftlich genehmigt werden.
Für den Fall, dass der Mieter den Gebrauch des Mietgegenstandes nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit ohne Genehmigung des Vermieters fortsetzt, gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.
4.8 verspätete Rückgabe
Gibt der Mieter den Mietgegenstand an dem vereinbarten Tag nicht an den Vermieter zurück, ist der Vermieter berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt mindestens in Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
4.9 Betriebsschließzeiten
In den letzten beiden sowie in der ersten Woche eines jeden Kalenderjahres finden Betriebsschließzeiten statt. Die jeweils genauen Zeiträume für die Betriebsschließzeiten sind im Angebot sowie in der/dem Auftragsbestätigung/Mietvertrag benannt sowie auf der Internetseite des Vermieters einsehbar. In diesen Zeiträumen ist weder eine Vermietung noch eine Rückgabe möglich.

5. Preise
5.1 Soweit nicht individuell andere Preise vereinbart worden sind, gelten für die Überlassung der Mietgegenstände die Preise der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Alle angegebenen Preise sind Brutto Preise in EUR incl. der geltenden Umsatzsteuer, es sei denn, es wird ausdrücklich auf den Netto-Preis ohne die gültige Umsatzsteuer verwiesen.
5.2 Die Kosten der Lieferung hat der Mieter zu tragen.

6. Geschäftszeiten
Die Geschäftszeit des Vermieters ist werktags Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Freitag 8-12.

7. Extra-Gebühren
7.1 Montage, Demontage durch den Vermieter + Wartzeiten während Geschäftszeiten
Für den Fall, dass der Vermieter den Mietgegenstand demontieren muss werden dem Mieter pauschal 300,00 € in Rechnung gestellt. Entstehen für den Vermieter oder seiner Erfüllungsgehilfen Wartzeiten, die der Mieter zu vertreten hat, werden hierfür während der Normalarbeitszeit: Mo-Fr. 08.00 bis 15.00 Uhr mit brutto 58,00 € je angefangener Stunde und je benötigtem Mitarbeiter berechnet, wobei je nach tatsächlichem Aufwand maximal 2 Mitarbeiter herangezogen werden dürfen. Mehrarbeiten werden mit dem Stundensatz von 58,00 € berechnet. Mehrarbeiten entstehen durch bau- oder mieterseitige Einschränkungen bzw. Verkomplizierungen wie z.B. eingeschränkte Baufreiheit, unebener Untergrund oder Zuwegungseinschränkungen.
7.2 Zuschläge außerhalb Geschäftszeiten Mo-Fr von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Wird der Vermieter außerhalb der Geschäftszeiten innerhalb Montag bis Freitag im Rahmen des Mietvertrages tätig, berechnet der Vermieter dem Mieter eine Gebühr in Höhe von 75,40 € je benötigten Mitarbeiter und angefangener Stunde.
7.3 Zuschläge außerhalb Geschäftszeiten Samstag
Wird der Vermieter außerhalb der Geschäftszeiten am Samstag im Rahmen des Mietvertrages tätig, berechnet der Vermieter dem Mieter eine Gebühr in Höhe von 87,00 € je benötigten Mitarbeiter und angefangener Stunde.
7.4 Zuschläge außerhalb Geschäftszeiten Sonntag
Wird der Vermieter außerhalb der Geschäftszeiten am Sonntag im Rahmen des Mietvertrages tätig, berechnet der Vermieter dem Mieter eine Gebühr in Höhe von 116,00 € je benötigten Mitarbeiter und angefangener Stunde.
7.5 zusätzliche Fahrten durch den Vermieter
Muss der Vermieter im Rahmen des Mietvertrages zusätzliche Fahrten durchführen, die auf vertragswidriges Verhalten des Mieters beruhen bzw. deren Notwendigkeit der Mieter zu vertreten hat oder auf Verlangens des Mieters durchgeführt wurden, berechnet der Vermieter pro Fahrt die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung vereinbarten üblichen Kosten bzgl. des An- und Abtransports zuzüglich der unter den Punkten 7.1, 7.2, 7.3 und 7.4 genannten Extra-Gebühren. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes des Vermieters behält sich dieser vor.

8. Zahlungsbedingungen
8.1 Der Vermieter kann bei längerer Vertragsdauer die Mietgebühr jeweils für einen Monat im Voraus fordern.
8.2 Wird der Mietvertrag über die vereinbarte Vertragsdauer hinaus in beiderseitigem Einverständnis verlängert, so kann der Vermieter den Mietzins für die Dauer der Vertragsverlängerung im Voraus verlangen.
8.3 Der Mieter erhält von dem Vermieter entweder nach Ende des Auftrages oder monatlich eine Rechnung. Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen seit Zustellung ohne Abzug zu zahlen. Abweichende Zahlungsziele sind der jeweiligen Rechnung zu entnehmen. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Mieter in Verzug. Etwaige Mahn- und Verzugskosten gehen zu Lasten des Schuldners.
8.4 Die Entgegennahme von Schecks oder Wechseln erfolgt nur an erfüllungsstatt; die Forderung des Vermieters ist in die­sen Fällen erst erfüllt, wenn die Zahlung endgültig und vorbehaltlos dessen Konto gutgeschrieben worden ist.

9. Zahlungsart
9.1 Die Zahlung kann per Vorkasse, Rechnung, PayPal, oder in bar vorgenommen werden.
9.2 Die Zahlung der Kaution hat vor oder bei Anlieferung der Mietgegenstände zu erfolgen. Im Fall der Vorkasse und Rechnung wird erst nach Eingang der Zahlung der Mietgegenstand herausgegeben.

10. Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände am vereinbarten Übergabeort zu der vereinbarten Zeit zu übernehmen.
Befindet sich der Mieter in Annahmeverzug oder nimmt er die Mietgegenstände aus anderen Gründen nicht an, die der Mieter zu vertreten hat, hat der Mieter den Nutzungsausfall zu zahlen und haftet darüber hinaus für einen dem Vermieter daraus entstehenden Schaden. Der Mieter hat die Kosten der erfolglosen Anlieferung und die Kosten eines erneuten Zustellungsversuches zu tragen.

11. Haftung des Mieters
11.1 Die gesetzlichen Haftungsbestimmungen bleiben unberührt, wenn sich aus dem nachfolgenden nichts Gegenteiliges ergibt.
11.2 Wird der Mietgegenstand während der Mietzeit beschädigt oder kommt der Mietgegenstand abhanden, so muss der Mieter dem Vermieter den ihm daraus entstehenden Schaden ersetzen. Für die Berechnung dieses Schadens bildet die Übersicht der Preisliste der einzelnen Gerüstkomponenten die Grundlage. Diese Übersicht ist in den Geschäftsräumen des Vermieters durch Aushang zu den üblichen Geschäftszeiten des Vermieters einsehbar bzw. kann auf Anfrage des Mieters an ihn versendet werden.
11.3 Die Gefahr für den Mietgegenstand einschließlich der Gefahr des Untergangs durch höhere Gewalt oder durch sonstigen Zufall trägt der Mieter ab dem Zeitpunkt der Übergabe am Mietstandort bzw. zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm der Mietgegenstand durch das Transportunternehmen übergeben wurde bis zu dem Zeitpunkt der Rückgabe des Mietgegenstandes durch den Mieter an das Transportunternehmen.
11.4 Auf erkennbare Mängel oder Beschädigungen, die nicht im Übergabe- bzw. Rückgabeprotokoll festgehalten werden und dem Vermieter gegenüber nicht unverzüglich angezeigt worden, kann sich der Mieter nicht mehr berufen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen.

12. Gewährleistung, Haftung und Haftungsbegrenzung des Vermieters
12.1 Der Vermieter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.
12.2 Der Vermieter haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszieles notwendig sind. In diesem Fall haftet der Vermieter nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden musste. Der Vermieter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
12.3 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Vermieters beträgt bei Verbrauchern 2 Jahre. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr.
12.4 Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen und Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Mieters aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Mietgegenstandes, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
12.5 Kratzer und Abschürfungen sind keine Mängel. Die Eignung zum vertraglichen vorausgesetzten Gebrauch ist dadurch nicht beeinträchtigt.
12.6 Für Angaben des Herstellers des Mietgegenstandes über die Eigenschaften der Sache wird durch den Vermieter keine Gewähr übernommen. Aus etwaigen Abweichungen können seitens des Mieters keine Rechte gegenüber dem Vermieter hergeleitet werden.
12.7 Beruhen Verzögerungen der Lieferung auf Gründen, die nicht der Vermieter zu vertreten hat (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, u. a.) wird die Frist angemessen verlängert. Der Mieter wird hiervon unverzüglich unterrichtet. Dauern die Ursachen der Verzögerung länger als zwei Wochen nach Vertragsschluss an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

13. Gebrauch der Mietsache, Eigentumsvorbehalt
13.1 Der Mieter verpflichtet sich den Mietgegenstand gemäß den jeweiligen Bedienungsanweisungen / Aufbau- und Verwendungsanleitung zu gebrauchen. Die Aufbau- und Verwendungsanleitung, Wartungs-, Pflege- und Gebrauchshinweise des Vermieters sind zwingend zu befolgen. Verstöße hiergegen berechtigen den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages. Der Vermieter behält sich in diesen Fällen Schadensersatzansprüche vor.
13.2 Der Mieter darf den Mietgegenstand nur an dem mit dem Vermieter vereinbarten Mietstandort nutzen.
13.3 Die Benutzung eines beschädigten bzw. sich nicht in betriebssicherem Zustand befindlichen Mietgegenstandes ist nicht zulässig. Der Mietgegenstand darf weder vom Mieter noch von einer dritten Person repariert werden.
13.4 Eine Vermietung an Dritte durch den Mieter ist untersagt.
13.5 Der Mieter hat für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen.
13.6 Der Mieter hat für den ordnungsgemäßen Gebrauch dafür zu sorgen, dass eine ebenerdige, geeignete und ordnungsgemäße Wegbefestigung/eben- und tragfähiger Untergrund vorhanden ist. Lieferung und Aufstellung, wie auch Demontage und Rücktransport erfolgen auf Gefahr des Mieters, auch wenn der Vermieter oder seine Bevollmächtigten den Transport durchführen.

14. Kündigung aus wichtigem Grund
Der über eine bestimmte Mietzeit abgeschlossene Vertrag ist für beide Parteien grundsätzlich unkündbar. Die Vertragspartner können den Mietvertrag ganz oder teilweise, unbeschadet der Geltendmachung weiterer Rechte, aus wichtigem Grund entsprechend der gesetzlichen Vorschriften fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt z.B. vor, wenn
a) der Mieter die vereinbarte Kaution nicht zahlt;
b) der Mieter trotz Zahlungsaufforderung länger als 2 Wochen mit einer Mietzinsrate im Rückstand ist;
c) der Mieter Änderungen an dem Mietgegenstand vornimmt oder vornehmen lässt oder den Mietgegenstand unter erschwerten, nicht vereinbarten Bedingungen nutzt;
d) der Mieter trotz schriftlicher Abmahnung Verletzungen dieses Vertrages nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen von Vertragsverletzungen nicht beseitigt;
e) Verstöße gegen Nutzungsbedingungen, Bedienungsanweisungen, Aufbau- und Verwendungsanleitung, Wartungs-, Pflege- und Gebrauchshinweise;
f) wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Mieters gestellt wird, oder auf sonstige Weise Zahlungsschwierigkeiten des Mieters bekannt werden. Der Mieter erklärt für diese Fälle sein Einverständnis mit der Herausgabe des Mietgegenstandes an den Vermieter. Ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters besteht nicht.

15. Datenschutz
Der Vermieter ist im Umgang mit persönlichen Daten an die Datenschutzerklärung gebunden. Die Datenschutzerklärung ist jederzeit unter (Link des Datenschutzes angeben) einsehbar.
Die Mieter werden darauf hingewiesen, dass der Vermieter personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur innerhalb des Unternehmens des Vermieters und seiner Erfüllungsgehilfen, sowie bei berechtigtem Interesse für Inkasso- und Bonitätsprüfungszwecke (§ 28 Absatz 1 Nr. 2 BDSG). Zum Zwecke der Kreditprüfung wird uns die creditreform, die in ihrer Datenbank zu Ihrer Person gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt werden, zur Verfügung stellen, sofern wir unser berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt haben.
Zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.
Der Vermieter darf mit den Mieter auf elektronischem oder anderem Wege zum Zwecke der Vertragsabwicklung kommunizieren.
Eine Kopie des Vertragstextes, welche die Bestelldaten enthält, wird durch den Vermieter gespeichert. Die gespeicherten Informationen können vom Vermieter abgerufen werden.
Beim Verdacht einer strafbaren Handlung behält sich der Vermieter vor, die erhobenen Angaben gegenüber den Vertragspartnern, Dritten oder den Ermittlungsbehörden offen zu legen.

16. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
16.1 Eine Abtretung von Forderungen des Mieters bedarf in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
16.2 Der Mieter ist auf schriftliches Verlangen des Vermieters verpflichtet, sämtliche ihm im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages gegenüber Dritten zustehenden Gewährleistungsansprüche an den Vermieter abzutreten. Die gegenüber dem Mieter bestehenden Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
16.3 Der Mieter stimmt der Abtretung von Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis an Dritte zu.
16.4 Der Mieter ist zur Aufrechnung gegen Forderungen des Vermieters nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, der Vermieter diese anerkannt hat oder wenn die Gegenansprüche des Mieters unstreitig sind. Dies gilt auch, wenn der Mieter Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend macht. Der Mieter darf ein Zurückbehaltungsrecht jedoch dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht.

17. Allgemeine Bestimmungen
17.1 Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Rechtsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den Internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
17.2 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Vermieters.
17.3 Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Mieter keinen ständigen Wohnsitz
im Inland, so ist Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit
diesem Vertrag der Sitz des Vermieters.
17.4 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
17.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die
Gültigkeit insgesamt hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Selbiges gilt für eventuelle Regelungslücken.

Anbieterinformationen
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Inh.: Marco Deutschmann
Buchenweg 1
23847 Kastorf

Tel.: 04501 – 828 368
Fax: 04501 – 828 369
E-Mail: kundenservice@rollgeruest-mieten-berlin.de

Umsatzsteuer-Id.Nr.: DE249360973
Aufsichtsbehörde: Amt-Berkenthin, Am Schart 16, 23919 Berkenthin


Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An

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Buchenweg 1
23847 Kastorf

Fax: 04501 – 828 369
E-Mail: kundenservice@rollgeruest-mieten-berlin.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Mietung der folgenden Mietgegenstände.

 

Bestellt am ………… erhalten am ……………

Name des Verbrauchers:

Anschrift des Verbrauchers:

Unterschrift des Verbrauchers:

Datum:


Stand: 23.11.2017